Sehr geehrte Mieterinnen, sehr geehrte Mieter,
es sind außergewöhnliche und für uns alle schwierige Zeiten.
Viele von uns haben in diesen Tagen nicht nur Sorgen um die Gesundheit, sondern müssen auch um ihren Arbeitsplatz und ihre Einkünfte bangen.
Die Bundesregierung hat am 27.03.2020 daher umfangreiche Maßnahmen beschlossen zum Schutz der Wohnung jedes Einzelnen in diesen schwierigen Wochen und Monaten.
Das heißt für Sie:
Ihr Zuhause ist sicher.
Die wichtigsten Punkte der beschlossenen Maßnahmen finden Sie hier im Überblick:
- Sollten bei Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie ein finanzieller Engpass entstehen und Mietzahlungen zwischen 1. April und 30. Juni 2020 nicht (vollständig) geleistet werden können, schützen Sie die neuen gesetzlichen Regelungen bis 30.06.2020 vor einer Kündigung.
- Sie sind jedoch weiterhin zur Zahlung der vollständigen Miete verpflichtet – es handelt sich hier um einen Aufschub, eine Stundung.
- Die ausstehenden Mieten sind bis spätestens 30.06.2022 zu begleichen.
- Diese Regelungen gelten für finanzielle Engpässe, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurden/werden. Den Zusammenhang zwischen der Corona-Krise und Ihren Zahlungsschwierigkeiten weisen Sie uns bitte nach, zum Beispiel durch Bescheinigungen des Arbeitgebers oder des Jobcenters.
Wir helfen Ihnen gerne – bitte setzen Sie sich daher bei finanziellen Problemen schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden.
Ihre Ansprechpartner:
Julia Igl – 0921 / 896-24 – julia.igl (at) gewog-bayreuth.de
Daniel Grüner – 0921 / 896-25 – daniel.gruener (at) gewog-bayreuth.de
Eine Zusammenfassung der gesetzlichen Maßnahmen sowie der Möglichkeiten staatlicher finanzieller Unterstützung finden Sie hier in deutscher, englischer und türkischer Sprache.
Und hier geht’s zur Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, hier finden Sie den vollständigen Gesetzestext sowie weitere Informationen.