Bitte beachten Sie:
Auch wenn es mitunter sehr hübsch anzusehen ist, es dürfen keine Gegenstände in Treppenhäusern, Fluren, Gemeinschaftskellern und Dachböden, Hauseingängen usw. abgestellt werden. Dies sind Hindernisse, die sehr schnell zur Gefahr werden können!
Haus- und Hofeingänge, Treppen, Flure und Podeste sind daher stets freizuhalten!
Im Notfall müssen Ärzte oder Feuerwehr ungehindert jede Wohnung erreichen können. Fahrräder, Schuhschränke, Blumentöpfe, Müllsäcke oder ähnliches gehören nicht ins Treppenhaus. Auch Schuhe haben vor der Wohnungstüre nichts zu suchen, denn Sie können zur Stolperfalle für andere Bewohner werden.
Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben, d.h. dort dürfen weder die Zugänge versperrt sein, noch darf dort brennbares Material gelagert werden. Zum Schutz aller Mieter führt die GEWOG jährlich – durch ein externes Unternehmen – eine sog. Verkehrssicherungsbegehung durch, damit Gefahrstellen frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Das Treppenhaus dient ausschließlich für unsere Mieter oder deren Besucher als Zugang zu ihren Wohnungen und darf nur in diesem Sinne genutzt werden. Das gleiche gilt für Flure in Kellern und Dachböden, die lediglich als Zugang zu den Kellerräumen oder zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen dienen.
Nicht untersagt hingegen ist das Abstellen von Rollatoren und Gehhilfen. Allerdings müssen sie so abgestellt bzw. zusammengeklappt werden, dass es zu keinen Behinderungen kommt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Standort Ihrer Gehhilfe eine Gefahr für die anderen Bewohner darstellt, können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass das Treppenhaus die Visitenkarte eines jeden Wohnhauses ist.
Und vergessen Sie nicht: