Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Rauchwarnmelder regelmäßig durch Drücken des Testknopfs in der Mitte prüfen. Ertönt ein lauter Signalton und ein rotes Licht blinkt, ist alles in Ordnung.
Wenn Sie hingegen feststellen, dass ein Gerät nicht mehr funktioniert, Fehlalarme auslöst oder akustisch eine schwache Batterie signalisiert, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Regiebetrieb (0921 / 896-50).
Der Großteil aller Brände in Wohnungen entwickelt sich langsam – bevor es zu einem offenen Feuer kommt, entsteht zunächst eine große Menge Rauch.
Wer von Brandrauch überrascht wird, hat kaum eine Chance, aus der Wohnung zu kommen. Rauchmelder sind zuverlässiger als die menschliche Nase. Sie nehmen bereits geringe Mengen Brandrauch in der Raumluft wahr und warnen so rechtzeitig vor der Gefahr.
Seit 2017 hat die GEWOG Bayreuth entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ihren gesamten Bestand mit Rauchwarnmeldern ausgestattet – kleine, batteriebetriebene Geräte, die Rauch mit Hilfe einer optischen Messzelle erkennen und mit einem lauten, durchdringenden Alarmton warnen. So werden Sie selbst aus dem tiefsten Schlaf geweckt. Dies gibt Ihnen die Zeit, sich in Sicherheit zu bringen und schnellstmöglich die Feuerwehr zu alarmieren.
Auf moderaten Zigaretten- und Zigarrenrauch sollte er nicht reagieren, ebenso wie auf den Rauch, der beim Kochen entsteht. Sollte das bei Ihnen trotzdem der Fall sein, wenden Sie sich bitte an unseren Regiebetrieb (Tel. 0921 – 896-50).
Bitte denken Sie an die regelmäßige Wartung der in Ihrer Wohnung installierten Rauchwarnmelder – denn nur funktionsfähige Rauchwarnmelder können Leben retten.
Bitte beachten Sie daher unbedingt die folgenden Hinweise:
Ertönt ein lauter Piepton und blinkt ein rotes Licht, dann heißt das: Alles in Ordnung, der Rauchwarnmelder ist voll funktionsfähig.
Falls dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an unseren Regiebetrieb ( 0921 / 896-50).
- Reinigen Sie die Öffnungen der Rauchwarnmelders regelmäßig, z. B. mit dem Staubsauger.
- Die Geräte dürfen nicht überklebt, mit Farbe überstrichen, demontiert bzw. an einem anderen Platz im Raum montiert oder auf sonstige Weise in ihrer Funktion behindert werden.
- In einem Umkreis von einem halben Meter um den Rauchwarnmelder dürfen sich keine Möbel, Pflanzen, Lampen oder andere Einrichtungsgegenstände befinden, da sie das Eindringen von Brandrauch in das Gerät behindern können.
Die jährliche Alarm- und Sichtprüfung des Rauchwarnmelders gemäß DIN 14676 ist durch die Mieter, d. h. durch Sie, auszuführen bzw. zu organisieren.
Der laute Signalton dient dazu, Sie zu wecken und zu alarmieren. Alle weiteren Schritte müssen Sie selbst einleiten.
Im Brandfall erreichen Sie die Feuerwehr unter 112.
Ihr Rauchwarnmelder funktioniert nicht oder signalisiert eine schwache Batterie?
Wenden Sie sich bitte an unseren Regiebetrieb (0921 / 896-50),
sobald der Rauchwarnmelder akustisch eine schwache Batterie signalisiert oder wenn Sie feststellen, dass ein Gerät nicht mehr funktioniert bzw. Fehlalarme auslöst.
Der Regiebetrieb wird dann den Austausch der Rauchwarnmelder in die Wege leiten.
Müll ist nicht gleich Müll
Kleiner Ratgeber rund um gelbe Säcke, blaue Tonnen und grüne Punkte
- Einkaufskorb, Beutel oder Netze selbst mitbringen
- Frischhaltebox oder Gläser selbst mitbringen
- Überflüssige Verpackung und Plastiktüten zurückweisen.
- Höchstens eine, möglichst gar keine Verpackung akzeptieren.
- Pfandflaschen und Mehrwegbehälter nutzen.
Für leere Verpackungen aus Kunststoff oder Metall, die den Grünen Punkt tragen.
Der gelbe Sack ist in der Geschäftsstelle der GEWOG und im Rathaus der Stadt Bayreuth am Luitpoldplatz (im Erdgeschoß unter der Treppe hinter dem Bürgerdienst) erhältlich.
Die Abfuhrtermine für den Rest- und Biomüll finden sie auf den Seiten der Stadt Bayreuth.
Der gelbe Sack wird am gleichen Wochentag abgeholt, an dem für Sie auch die Müllabfuhr (Rest- oder Biomüll) erfolgt.
Die gefüllten Säcke sind zum Sammeltermin bis 07.00 Uhr an die Straße zu stellen.
Organische Abfälle, die im Haushaltsbereich anfallen oder in haushaltsähnlicher Zusammensetzung aus Gewerbe- oder Geschäftsbetrieben stammen.
Zum Einwickeln können Zeitungspapier, Küchenkrepp oder Bioabfallpapiertüten mit in die braune Tonne gegeben werden. Nicht in die Biotonne dürfen Kunststoffbeutel!
Sind WERTSTOFFE und gehören nicht in den Restmüll!
Die Stadt Bayreuth hat überall im Stadtgebiet Sammelbehälter für diese Wertstoffe aufgestellt, sicherlich auch in Ihrer Nähe. Helfen Sie mit und nutzen Sie die Sammelcontainer!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Größe unserer Wohnanlagen keine Blauen Tonnen für Altpapier aufstellen können- bitte nutzen Sie hierfür die Sammelbehälter der Stadt Bayreuth.
Weitere Informationen finden Sie bei der Abfallberatung der Stadt Bayreuth.
Zweimal im Jahr ist eine kostenlose Abholung des Sperrguts durch die Stadt möglich.
Vereinbaren Sie einen Abholtermin mit dem Stadtbauhof, Am Bauhof 5 (ca. 3 Wochen vor dem gewünschten Termin) unter:
E-Mail: sperrgut@stadt.bayreuth.de
Telefon: 0921 25-1842
Montag bis Donnerstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr, Freitag 7 Uhr bis 12 Uhr.
Was ist Sperrmüll?
Sperrige Güter, die nicht in die Restmülltonne passen, z. B. Matratzen, Möbel oder Teppichböden.
Achtung: Kühlschränke, Waschmaschinen sowie Elektrogroßgeräte und Schrott werden durch den Stadtbauhof gesondert abgefahren.
Achtung II:
DAS ist KEIN SPERRMÜLL:
- Restmüll (Tapeten, Abdeckfolien, Aktenordner, Kleinteile usw.)
- Textilien (Federbett, Kissen, Altkleider, Schuhe usw.)
- Autoteile (Batterie, Auspuff, Autositz, Dachkoffer, Felgen, Reifen, Kotflügel usw.)
- Bau- und Renovierungsabfälle (Parkett, Laminat, Holzbalken, Fenster, Türen, Bauschutt, Dachpappe, Dämmmaterial, Eternitplatten, WC, Waschbecken, usw.)
- Altholz (Gartenhaus, Markise, Zaun, Sichtschutz, Paletten, Hasenstall usw.)
- Gartenabfälle (Grünschnitt, Laub usw.)
- Problemmüll (z. B. Altöl, Farben, Lacken, Spraydosen, Feuerlöscher, Leuchtmittel
Bei Unklarheiten hilft auch der Abfallkompass der Stadt Bayreuth – hier können Sie Nachschlagen, was Sie wie entsorgen können/müssen. Hier werden Sie zum Abfallkompass weitergeleitet.
Wann stelle ich den Sperrmüll raus?
Das Sperrgut ist bis spätestens 06.30 Uhr des genannten Abholtermins am Gehsteig oder an der Grundstücksgrenze bereitzustellen – frühestens jedoch einen Tag vor der Abholung!
Bitte auf keinen Fall früher rausstellen, sonst entsteht hier in Windeseile ein Müllberg, was nicht nur nicht schön aussieht, sondern auch Ratten und Ungeziefer geradezu magisch anziegt.
Kann ich Sperrmüll selbst entsorgen?
Ja!
Sie können Sperrgut selbst zur Müllumladestation Bayreuth, Weiherstraße 39, bringen. Sofern Sie an die städtische Müllabfuhr angeschlossen sind, übernimmt die Stadt bei ordnungsgemäßer Anlieferung von haushaltstypischem Sperrgut in haushaltüblichen Mengen die Entsorgungskosten. Der Mitarbeiter des ZMS führt direkt an der Müllumladestation eine Kontrolle der Anlieferung durch.