Einkommensorientierte Förderung – Eine Förderung mit direktem Mehrwert für zukünftige Mieter
Dieses Objekt wurde mit Unterstützung des Freistaats Bayern mit EOF (EinkommensOrientierte Förderung) – Mitteln finanziert. Dies bedeutet, dass die Wohnung einem bestimmten Personenkreis vorbehalten ist und berechtigte Personen eine monatliche Zusatzförderung (=EOF-Zuschuss) beantragen können. Ein beträchtlicher Teil der Miete (1,50 € je qm Wohnfläche und Monat) kann so direkt eingespart werden – und das sind bei 68 qm ganz konkrete 102 € pro Monat.
Wenn Ihr Haushalts-/Familieneinkommen innerhalb der „Einkommensstufe II“ liegt, sind Sie hier genau richtig!
Zur Einkommensstufe II gehören z. B.
- 2 Personenhaushalte (2 Erwachsene)
mit einem gemeinschaftlichen monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 3.475 € – 4.400 €
- 2 Personenhaushalte (1 Erwachsener, 1 Kind)
mit einem gemeinschaftlichen monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 3.625 € – 4.675 €
- 3 Personenhaushalte (2 Erwachsene, 1 Kind)
mit einem gemeinschaftlichen monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 4.210 € – 5.600 €
Bitte beachten Sie, es handelt sich hier um unverbindliche, ungefähre Angaben zur groben Orientierung – Ihr Anspruch wird immer individuell geprüft und berechnet!
Genaue Auskunft erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Verwaltungsbehörde Ihres aktuellen Wohnortes, in der Regel ist dies das Wohnungsamt. Die Kolleginnen und Kollegen dort unterstützen gerne, prüfen und berechnen Ihren Anspruch ganz exakt und stellen Ihnen dann ggf. den entsprechenden Wohnberechtigungsschein aus, der für den Bezug dieser Wohnung erforderlich ist.
Gerne können auch wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch beraten. Nach Abschluss des Mietvertrages kann die Antragstellung auf Zusatzförderung zudem von uns begleitet werden.