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Mietermeldungen

Hinweise zum Lärmschutz in der Stadt Bayreuth

Der Frühling ist da, und mit ihm zieht es uns alle hinaus auf Balkone und Terrassen.

Aber wie immer ist des Einen Freud' des Andern Leid, und wir bitten daher im Sinne guter Nachbarschaft (nicht nur) beim Grillen, draußen Sitzen usw. die Hinweise der Stadt Bayreuth zum Lärmschutz zu beachten.

  • Bitte gestalten Sie Ihre Treffen und Feiern sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen so, dass ab 22 Uhr die Nachbarschaft nicht unnötig gestört wird.
  • Lärmintensive Haus- und Gartenarbeit darf nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr sowie samstags von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr ausgeführt werden. Rasenmähen, Hämmern, Bohren, Sägen also bitte nur zu diesen Zeiten!
  • Musik (selbstgemacht oder aus der Konserve) bitte auch nur in Zimmerlautstärke und so, dass die Nachbarn nicht gestört werden.

Die Stadt Bayreuth hat eine eigene Lärmschutzverordnung erlassen, Sie können diese im Internetangebot der Stadt Bayreuth (www.bayreuth.de) unter der Rubrik „Rathaus, Bürgerservice“ „Online-Dienste, Bürgerservice“ nachlesen und herunterladen.