Wohngeld-Plus

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Essen, Kleidung, Miete, Heizung, Auto, Kindergarten, Schule, alles kostet, alles wird teurer. Sie schaffen das, gerade so, und ohne weitere finanzielle Hilfe? Dann wird es jetzt vielleicht etwas einfacher, denn:

Seit 01.01.2023 erhalten dank der Wohngeldreform deutlich mehr Haushalte einen Zuschuss zur Miete und, das ist neu, auch zu den Heizkosten.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete (oder im eigenen Haus) wohnen und deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt UND die

keine anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wie z.B. Grundsicherung für Arbeitssuchende oder im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe , beziehen. Denn bei diesen Leistungen sind die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt.

Wie erfahre ich, ob ich Wohngeld erhalten kann?

Stellen Sie einfach einen Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadt Bayreuth, dann wird geprüft, ob und wieviel Sie erhalten werden.

Oder Sie nutzen vorab den vorläufigen Wohngeldrechner auf der Internetseite des Bundesbauministeriums, hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Wohngeld Plus:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Aber bitte beachten Sie: Sie erhalten hier keine rechtsverbindliche Aus- oder Zusage, die Berechnungen und Rechenbeispiele dienen lediglich der Orientierung!

Wo kann ich Wohngeld beantragen?

Bei der Wohngeldstelle der Stadt Bayreuth – alle Ansprechpartner, Informationen, Anschriften, Telefonnummern etc. finden Sie hier auf der Webseite der Stadt Bayreuth zum Wohngeld plus.

Aber bitte beachten Sie:
Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, nicht rückwirkend.

Wer ab Januar 2023 Wohngeld beantragen möchte, muss dafür sorgen, dass sein Antrag spätestens am 31.01.2023 bei der Stadt Bayreuth eingeht. Zur Fristwahrung kann vorerst auch ein formloser Antrag per Post, per E-Mail oder telefonisch bei der Wohngeldstelle erfolgen. Anzugeben sind hier zwingend der Name, der Vorname und die aktuelle Anschrift der antragstellenden Person. Der Formblattantrag ist nachzureichen.

Alle Infos, Ansprechpartner sowie die Links zu den erforderlichen Formularen finden Sie hier auf der Webseite der Stadt Bayreuth (Sie werden weitergeleitet) oder bei den Bürgerdiensten im Rathaus I oder II.

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare können in den Briefkästen im Neuen Rathaus oder im Rathaus II eingeworfen, per Post oder Fax an 0921/25-1625 geschickt oder eingescannt als PDF-Dokument an die E-Mail wohnungsamt@stadt.bayreuth.de (bitte keine Fotos/Screenshots) gesandt werden.

Ab wann erhalte ich das Wohngeld?

Grundsätzlich wird Wohngeld gewährt ab dem Monat der Beantragung.

Allerdings weist die Stadt Bayreuth darauf hin, dass es durch die Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 01.01.2023 aktuell zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen kommt, d.h., es kann auch etwas länger dauern.

Aber auch Sie können zu einer zügigen Bearbeitung beitragen:

Reichen Sie den Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen ein und haben Sie etwas Geduld – die Kolleginnen  und Kollegen in der Stadtverwaltung tun ihr Möglichstes. Bitte sehen Sie daher auch von Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) ab.